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Reform der Altersvorsorge

Die Bundesregierung hat eine umfassende Reform der privaten Altersvorsorge beschlossen. Ihr Ziel ist es, die bisherige Riester-Rente durch ein moderneres und flexibleres Fördersystem zu ersetzen. Die neuen Regelungen sollen ab 2027 gelten.

Was sich für Riester-Sparerinnen und -Sparer ändert

Im Mittelpunkt der Reform steht die Einführung neuer Vorsorgeprodukte, die besser auf die individuellen Bedürfnisse der Sparerinnen und Sparer zugeschnitten sind. Neben klassischen und eher sicherheitsorientierten Angeboten sollen künftig auch renditeorientierte Varianten – zum Beispiel mit Kapitalmarktbezug – staatliche Förderung erhalten. Gleichzeitig wird das Fördersystem vereinfacht. Statt der bisherigen Zulagenstruktur sind künftig direkte staatliche Zuschüsse geplant. Diese sollen transparenter und leichter nachvollziehbar sein.

Für laufende Riester-Verträge gilt Bestandsschutz. Sparerinnen und Sparer können also ihre Verträge unverändert fortführen, sie beitragsfrei stellen oder – sofern gesetzlich vorgesehen – in ein neues Produkt wechseln. Ihre staatlichen Zulagen, die Steuervorteile und die Beitragsgarantie bleiben Ihnen in jedem Fall uneingeschränkt erhalten. Wer noch nicht vorsorgt, kann noch bis Ende 2026 einen Riester-Vertrag abschließen, um sich in diesem Jahr noch die staatliche Förderung zu sichern. Ein verpflichtender Umstieg ist nicht vorgesehen. Neue Riester-Verträge sollen im Zuge der Reform mittelfristig nicht mehr angeboten werden.

Zeit für eine Bestandsaufnahme

Ab 1. Januar 2027: Das Altersvorsorgedepot startet

  • Neue Fördersystematik: Sie erhalten eine Grundzulage von bis zu 540,- Euro jährlich — für die ersten 360,- Euro Eigenbeitrag gibt der Staat 50 Cent pro Euro dazu, für jeden weiteren Euro bis 1.800,- Euro noch 25 Cent. Hinzu kommt eine Kinderzulage von bis zu 300,- Euro pro Kind und Jahr. Wer zu Beginn des Beitragsjahres das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, erhält einmalig 200,- Euro als Berufseinsteigerbonus. Sie haben die Wahl zwischen Produkten mit und ohne Beitragsgarantie.
  • Flexible Auszahlung: Sie können zwischen einer lebenslangen Rente und einem Fondsauszahlplan wählen. Auch eine Teilkapitalauszahlung von bis zu 30 Prozent des Gesamtkapitals ist möglich.
  • Bestandsschutz für Riester: Bestehende Riester-Verträge laufen unverändert weiter.

Viele weitere Informationen finden Sie bei unserem Verbundpartner der Union Investment. Dort finden Sie auch einen neuen Rechner, um herauszufinden, welche Potentiale zwischen gesetzlicher Rente und Ihrem individuellen Bedarf noch auszuschöpfen sind.