Im Mittelpunkt der Reform steht die Einführung neuer Vorsorgeprodukte, die besser auf die individuellen Bedürfnisse der Sparerinnen und Sparer zugeschnitten sind. Neben klassischen und eher sicherheitsorientierten Angeboten sollen künftig auch renditeorientierte Varianten – zum Beispiel mit Kapitalmarktbezug – staatliche Förderung erhalten. Gleichzeitig wird das Fördersystem vereinfacht. Statt der bisherigen Zulagenstruktur sind künftig direkte staatliche Zuschüsse geplant. Diese sollen transparenter und leichter nachvollziehbar sein.
Für laufende Riester-Verträge gilt Bestandsschutz. Sparerinnen und Sparer können also ihre Verträge unverändert fortführen, sie beitragsfrei stellen oder – sofern gesetzlich vorgesehen – in ein neues Produkt wechseln. Ihre staatlichen Zulagen, die Steuervorteile und die Beitragsgarantie bleiben Ihnen in jedem Fall uneingeschränkt erhalten. Wer noch nicht vorsorgt, kann noch bis Ende 2026 einen Riester-Vertrag abschließen, um sich in diesem Jahr noch die staatliche Förderung zu sichern. Ein verpflichtender Umstieg ist nicht vorgesehen. Neue Riester-Verträge sollen im Zuge der Reform mittelfristig nicht mehr angeboten werden.