Stiftungen haben eine lange Tradition. Bereits Platon hatte mit der von ihm gegründeten Akademie eine von 347 v. Chr. bis 529 n. Chr. bestehende Stiftung eingerichtet. In Deutschland erleben Stiftungen seit dem Jahr 2000 – mit den Änderungen des Gemeinnützigkeits- und Stiftungszivilrechts und der damit verbundenen öffentlichen Diskussion – eine regelrechte Renaissance. Neben privaten Stifterpersönlichkeiten treten auch Unternehmen, Vereine, Verbände und Gebietskörperschaften als Stifter auf.
Das Prinzip einer Stiftung: Wer sich langfristig für einen gemeinnützigen Zweck engagieren möchte, kann dafür sein Vermögen in eine Stiftung einbringen oder eine eigene Stiftung gründen. Die Stiftung legt das ihr übertragene Vermögen sicher und gewinnbringend an. Die so erwirtschafteten Überschüsse werden für den definierten gemeinnützigen Zweck ausgegeben. Das gestiftete Vermögen selbst bleibt als Grundkapital der Stiftung erhalten. Denn eine Stiftung ist für die Ewigkeit angedacht und kann in der Regel nicht aufgelöst werden.