Wir bieten Ihnen geballtes Immobilien-Know-how, ekzellente Ortskenntnis und den Mehrwert, Ihnen beim Kauf oder Verkauf Ihrer Immobilie auch rund ums Thema Finanzen mit Expertise zur Seite zu stehen.
Immobilien
Maklerservice mit Finanzexpertise
Reform der Maklerprovision
Ab dem 23.12.2020 gelten neue Regeln zur Maklerprovision bei vielen Immobilienverkäufen. Das ergibt sich aus dem vom Bundestag und Bundesrat beschlossenen „Gesetz über die Verteilung der Maklerkosten bei der Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser“. Die Vorschriften im BGB zur Maklerprovision werden durch dieses Gesetz neu gefasst.
Verteilung der Maklercourtage
Diese neuen Regelungen treten beim Verkauf von Einfamilienhäusern und Eigentumswohnungen in Kraft. Insbesondere kann künftig die Maklercourtage nicht mehr vollständig dem Käufer aufgetragen werden, wenn auch der Verkäufer einen Makler beauftragt hat.
Gilt nur für Verbraucher und in Textform
Die neue Regelung betrifft nur Privatkäufer. Außerdem ist der Maklerauftrag in Textform zu schließen. Mündliche Abreden oder ein Handschlag sind zukünftig unwirksam.