Login OnlineBanking
Familie sitzt vor einer Fensterscheibe auf dem Boden

Kindergeld

Seit Januar 2026 erhalten Familien 259 Euro Kindergeld pro Kind und Monat – automatisch und ohne neuen Antrag. Damit stärkt der Staat gezielt die finanzielle Basis von Eltern und unterstützt die Grundversorgung ihrer Kinder unabhängig vom Einkommen. In einem Jahr steigender Lebenshaltungskosten ist diese verlässliche Zahlung wichtiger denn je.

Jetzt Termin vereinbaren

Was versteht man unter Kindergeld?

Kindergeld ist eine staatliche monatliche Zahlung zur Unterstützung von Familien mit einem oder mehreren Kindern. Es soll der finanziellen Entlastung von Familien dienen und dementsprechend die Grundversorgung, Erziehung und Ausbildung des Kindes sicherstellen. Außerdem stellt es zugleich einen steuerlichen Ausgleich sicher, der das Existenzminimum des Kindes berücksichtigt. Ausgezahlt wird dieses Geld von der Bundesagentur für Arbeit. 

 

 

Wer bekommt Kindergeld - und wie lange?

Anspruch auf Kindergeld haben alle Eltern bzw. Erziehungsberechtigte (z.B. Adoptiv- und Stiefeltern, Pflegeeltern, Großeltern), deren Kinder im selben Haushalt leben.

Außerdem wird ein Wohnsitz in Deutschland vorausgesetzt, es sei denn sie sind im Ausland ansässig, zahlen aber in Deutschland Steuern.

In der Regel wird das Kindergeld bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres ausgezahlt, durch bestimmte Voraussetzungen kann Kindergeld jedoch auch bis zum 25. Lebensjahr ausgezahlt werden. Diese sind u.a: 

Schul- oder Berufsausbildung/Studium

Das Kind besucht eine Schule, macht eine Ausbildung oder studiert. Der Anspruch bleibt bis maximal 25 Jahre bestehen.

Freiwilligendienste (FSJ, FÖJ, BFD)

Bei einem anerkannten Freiwilligendienst wird Kindergeld weitergezahlt. Die Dauer des Dienstes zählt vollständig mit.

Übergangszeit zwischen Ausbildungsabschnitten

Zwischen zwei Ausbildungsphasen bleiben bis zu vier Monate Anspruch. Voraussetzung ist ein geplanter nächster Schritt.

Arbeitssuchend gemeldet (Nachweis erforderlich)

Ist das Kind arbeitsuchend gemeldet, gibt es Kindergeld bis zum 21. Geburtstag. Wichtig ist die offizielle Meldung bei der Agentur für Arbeit.

Wie und wofür wird Kindergeld sinnvoll genutzt?

Das Kindergeld soll Eltern dabei unterstützen, die laufenden Kosten für ihr Kind zu decken und finanzielle Spielräume im Familienalltag zu schaffen. Je nach Lebenssituation kann das Geld ganz unterschiedlich eingesetzt werden – oft dort, wo monatlich die größten Ausgaben entstehen:

  • Deckung laufender Lebenshaltungskosten: Regelmäßige Ausgaben wie Lebensmittel, Kleidung oder Hygieneartikel können damit gedeckt werden
  • Wohnen und Haushalt: Auch in Miete, Nebenkosten, sowie z.B. notwenige Haushaltsanschaffungen kann das Geld fließen
  • Bildung und Betreuung: Besonders für Kita, Schule oder Lernmaterialien wird das Geld gerne genutzt
  • Freizeit & Hobbys: Sportvereine, Musikunterricht oder Freizeitangebote werden leichter finanzierbar

 

Blick nach vorn

Viele Familien nutzen das Kindergeld nicht nur für laufende Ausgaben, sondern auch, um frühzeitig finanzielle Weichen für ihre Kinder zu stellen. Wer das Geld bewusst einplant, kann Schritt für Schritt Rücklagen aufbauen und finanzielle Spielräume für zukünftige Wünsche oder wichtige Lebensphasen schaffen. Gerade die regelmäßige Verwendung des Kindergeldes bietet die Chance, langfristig zu denken und individuelle Lösungen zu finden, die zur eigenen Familiensituation passen. Gerne unterstützen wir Sie dabei mit passenden Produkten und einer persönlichen Beratung

 

Wie hoch ist das Kindergeld?

Und die letzten Änderungen im Überblick...

Kindergeld bei20222023202420252026
1 Kind219 €250 €250 €255 €259 €
2 Kinder219 € + 219 € = 438 €500 €500 €510 €518 €
3 Kinder219 € + 219 € + 225 € = 663 €750 €750 €765 €777 €
4 Kinder219 € + 219 € + 225 € + 250 € = 913 €1000 €1000 €1020 €1036 €
5 Kinder(4 Kinder = 913 €) + 250 € = 1163 €1250 €1250 €1275 €1295 €
Frau mit vier Kindern auf einer Wiese sitzend

Beträge nach Kinderanzahl

Die Höhe des Kindergeldes hängt ausschließlich von der Anzahl der Kinder ab. Für das erste und zweite Kind gilt ein einheitlicher Grundbetrag. Ab dem dritten Kind steigt das Kindergeld spürbar, um Familien mit mehreren Kindern  stärker zu entlasten. Die Beträge werden regelmäßig  gesetzlich angepasst und monatlich ausgezahlt. Die Tabelle zeigt die jeweils gültigen Kindergeldsätze im Überblick.

  •  Das Kindergeld wird immer unabhängig vom Einkommen ausgezahlt!
Illustration: Familie steht um ein Sparschwein versammelt, Vater hält eine Münze zum Einwurf bereit

Kindervorsorge

Schaffen Sie die finanzielle Basis für die Wünsche Ihrer Kinder.

Zwei Mädchen und drei Jungen, die sich freuen

Das erste "eigene" Geld sichern

Das kostenlose Konto für Jugendliche ab 8 Jahren

Mit unserem Jugendkonto, jederzeit und digital, auf das Taschengeld, Geld aus Ferienjobs oder von Oma und Opa zuzugreifen.

Jetzt informieren!
Kinder die mit Seifenblasen im Wald spielen

Mit kleinen Schritten zum großen Ziel

ZukunftsStarter - Früh sparen, mehr erreichen

Früh anfangen zu sparen lohnt sich! Wir schenken Ihrem Kind/ Enkelkind 50 € Startkapital für eine flexible Geldanlage.

Jetzt informieren!

Fragen & Antworten im Überblick

Wovon hängt die Summe des Kindergeldes ab?

Die Summe des Kindergeldes wird pro Kind berechnet.

Wie lange ist das Kindergeld gültig?

Grundsätzlich hat man Anspruch auf das Kindergeld bis zum 25. Lebensjahr. Darüber hinaus nur, wenn eine Behinderung vor dem 25. Lebensjahr eingetreten ist.

Kann man das Kindergeld auch rückwirkend erhalten?

Ja, es ist möglich das Kindergeld bis zu 6 Monate rückwirkend zu erhalten.

Wer hat Anspruch auf Kindergeld?

Kindergeld bekommen Familien mit einem oder mehreren Kindern als staatliche monatliche Zahlung zur Unterstützung.

Wie beantrage ich Kindergeld?

 

  1. Voraussetzungen prüfen: Stellen Sie sicher, dass Sie alle Anspruchsvoraussetzungen erfüllen
  2. Antrag ausfüllen: Das Formular gibt es im Portal der Familienkasse – online ausfüllen oder herunterladen und per Post senden
  3. Unterlagen bereithalten: Wichtig sind die Steuer‑ID des Kindes und der antragstellenden Person sowie die Geburtsurkunde.
  4. Antrag einreichen: Die Familienkasse prüft alles und schickt anschließend einen Bescheid
  5. Auszahlung: Nach Bewilligung erfolgt die monatliche Auszahlung automatisch.