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Mutter mit vier Kindern auf der Wiese

Kinderzuschlag

Familien mit geringem Einkommen können zusätzlich zum Kindergeld bis zu 297 Euro Kinderzuschlag pro Kind und Monat* erhalten. Damit unterstützt der Staat Eltern dabei, die finanzielle Versorgung ihrer Kinder zu sichern und den Familienalltag zu entlasten. In Zeiten steigender Lebenshaltungskosten kann diese zusätzliche Unterstützung wichtiger denn je sein.

*Die tatsächliche Höhe hängt von den individuellen Einkommens- und Familienverhältnissen ab.

Was genau ist der Kinderzuschlag?

Der Kinderzuschlag ist eine finanzielle Unterstützung vom Staat für Familien. Es kann zusätzlich zum Kindergeld gezahlt werden und soll vorallem einkommensschwächere Familien entlasten. Wie auch das Kindergeld wird der Kinderzuschlag von der Bundesagentur für Arbeit ausgezahlt.

Wer hat die Möglichkeit den Kinderzuschlag zu erhalten?

Grundsätzlich steht Kinderzuschlag nicht jedem zu. Es gibt ein paar Voraussetzungen, die erfüllt werden müssen, um die monatliche Zahlung in Höhe von aktuell 297 Euro zu erhalten. Ob ein Anspruch besteht, hängt unter anderem von der Einkommenssituation und den familiären Verhältnissen ab.

 

 

Sie erhalten Kindergeld

 

 

Ihr monatliches Bruttoeinkommen liegt über der Mindesteinkommensgrenze*

Ihre Kinder wohnen zuhause und sind unter 25 Jahre alt

Ihre Kinder sind ledig

 *Das eigene Einkommen muss mindestens 600 Euro, bzw. 900 Euro für Paare erreichen.

Welche weiteren Leistungen sind damit verbunden?

Wussten Sie schon, dass Sie häufig auch Anspruch auf das Bildungs- und Teilhabepaket haben wenn Sie Kinderzuschlag erhalten?

Dazu gehören unter anderem:

  • Zuschüsse für Klassenfahrten
  • Schulbedarf
  • Nachhilfe
  • Mittagessen in der Schule/Kita
  • Vereins-, Kultur- und Freizeitangebote

Das Bildungs- und Teilhabepaket entlastet Familien finanziell bei Ausgaben für Schule, Betreuung und Freizeit. Es ermöglicht allen Kindern die volle Teilnahme am Schul- und Gemeinschaftsleben – unabhängig vom Familieneinkommen. Für viele Familien ist dies eine wertvolle Ergänzung zum Kinderzuschlag.

Mehr Spielraum für Ihre Familie

Der Kinderzuschlag hilft dabei, das Familienbudget zu entlasten. Wer einen Teil des zusätzlichen Geldes nicht direkt benötigt, kann Schritt für Schritt Rücklagen für zukünftige Ausgaben aufbauen. Ein Tagesgeldkonto bietet dabei die Möglichkeit, Geld flexibel anzulegen, jederzeit darauf zuzugreifen und von Zinsen zu profitieren.

 

Tagesgeldkonto entdecken

Wie unterscheidet sich Kinderzuschlag von Kindergeld?

 

KinderzuschlagKindergeld
Zusätzliche Unterstützung für Familien mit kleinem EinkommenGrundlegende Unterstützung für Familien mit Kindern
Familien mit geringem Einkommen erhalten die LeistungAlle erhalten die Leistung
EinkommensprüfungKeine Einkommensprüfung
Häufig Anspruch auf weitere Leistungen (siehe oben)Keine direkten Zusatzleistungen
Antrag bei der Familienkasse der Bundesagentur für ArbeitAntrag bei der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit
Frau mit Kind im Arm in der Natur auf einem Steg

Folgendes wird für den Antrag benötigt:

  1. Einkommensnachweise
  2. Nachweis zu den Wohnkosten
  3. Vermögensnachweise
  4. Ggf. Elterngeld- sowie BAföG-Bescheid
Hier Kinderzuschlag beantragen

Fragen & Antworten im Überblick

Muss ich Kindergeld beziehen, um Kinderzuschlag zu erhalten?

Ja. Der Kinderzuschlag kann nur für Kinder gezahlt werden, für die bereits ein Anspruch auf Kindergeld besteht. Beide Leistungen werden von der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit ausgezahlt.

Kann ich Kindergeld und Kinderzuschlag gleichzeitig erhalten?

Ja. Der Kinderzuschlag wird zusätzlich zum Kindergeld gezahlt und soll Familien mit geringem Einkommen finanziell unterstützen.

Warum lohnt es sich, den Anspruch prüfen zu lassen?

Viele Familien wissen nicht, dass ihnen Kinderzuschlag zustehen könnte. Bereits ein kurzer Check bei der Familienkasse kann zeigen, ob Anspruch besteht und welche zusätzlichen Unterstützungsleistungen infrage kommen.

Wo kann ich den Kinderzuschlag beantragen?

Der Antrag kann online oder direkt bei der zuständigen Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit gestellt werden. Dort finden Sie auch weitere Informationen zu den Voraussetzungen und benötigten Unterlagen.