4. Hinweise für die Schadenregulierung
Für den Fall eines Schadens an Ihrem Schließfachinhalt sollten Sie die Höhe des Verlusts glaubhaft machen können.
1. Erstellen Sie bitte unverzüglich eine Aufstellung der vernichteten, beschädigten oder abhanden gekommenen Sachen und schicken Sie diese an R+V. Fügen Sie, soweit irgend möglich, folgende Unterlagen bei:
- Angaben über den Wert der Sachen am Schadentag oder zum Zeitpunkt der Anschaffung. Dies können Rechnungen, Zertifikate, Kaufbescheinigungen, z. B. eines Juweliers bei Schmuck oder der Bank bei Münzen sein.
- Expertisen bei hohen Einzelwerten, z. B. bei Schmucksachen.
- Genaue Beschreibungen und Fotografien der Wertsachen, insbesondere bei Schmuck, gegebenenfalls auch die Angabe des Gewichtes.
Bei Verlust von Bargeld Kontoauszüge, die den Tag der Abhebung und Einlagerung dokumentieren, Zugangsprotokoll zum Schließfach mit Dokumentation der Entnahmen/zusätzlichen Einlagerungen, Zeugenberichte.
2. Melden Sie bitte unbedingt den Schaden sofort auch der Polizei und senden Sie ihr eine gleichlautende Schadenaufstellung zu, damit der Versicherungsschutz nicht gefährdet wird. Beachten Sie bitte, dass es sich hierbei auch um eine Obliegenheit im Schadenfall handelt.
Damit Sie in einem Schadenfall die notwendigen Angaben machen können, empfehlen wir Ihnen, bereits bei Belegung des Schließfachs die entsprechenden
Unterlagen zusammenzustellen. Hierfür ist eine
Wertaufstellung als Hilfe beigefügt. Dieser Bogen ist nur für Sie bestimmt. Bewahren Sie ihn getrennt von den Wertsachen auf.
Zusätzlich ist die Erstellung eines Protokolls, in dem Sie die Einlagerung oder Entnahmen der Werte oder Gegenstände dokumentieren, hilfreich. Bei Begleitung durch einen Dritten, der im Schadenfall als Zeuge dienen soll, sollte dieser mit Namen, Anschrift und Geburtsdatum im Protokoll aufgeführt werden und entsprechende Dokumentation gegenzeichnen. Dies ist insbesondere bei der Einlagerung von Bargeld zu empfehlen.