Die Einrichtung oder Änderung Ihres Freistellungsauftrags bei der Volksbank Kassel Göttingen eG, der Union Investment oder der Bausparkasse Schwäbisch Hall können Sie direkt im Online-Banking Ihrer Volksbank Kassel Göttingen eG im Bereich "Service > Weitere Services > Freistellungsauftrag" durchführen. Dieser Login führt Sie direkt dorthin.
Freistellungsauftrag erteilen/ändern
Schnell und einfach im Online-Banking
Gern können Sie für die Erteilung oder Änderung Ihres Freistellungsauftrags auch die folgenden Formulare nutzen. Bitte reichen Sie diese ausgefüllt und unterschrieben persönlich oder per Briefpost bei uns ein.
Informationen zum Freistellungsauftrag
- Mit einem Freistellungsauftrag bleiben Ihre Kapitalerträge maximal bis zur Höhe des Sparerpauschbetrags steuerfrei. Dieser beträgt 1.000 Euro bei Ledigen und 2.000 Euro bei gemeinsam veranlagten Eheleuten oder eingetragenen Lebenspartnern. Sparer mit geringeren Sparguthaben werden damit vor einer übermäßigen Besteuerung bewahrt.
- Um die Steuerbefreiung zu erhalten, müssen Sie Ihrer Volksbank Kassel Göttingen eG einen Freistellungsauftrag erteilen. Liegt der Bank kein Freistellungsauftrag vor, ist sie gesetzlich verpflichtet, auf alle Kapitalerträge 25 Prozent Abgeltungssteuer – zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer – an das Finanzamt abzuführen.
- Der Sparerpauschbetrag lässt sich auch auf mehrere Konten und Geldanlagen bei verschiedenen Kreditinstituten verteilen. Sie müssen jedem einzelnen Institut einen gesonderten Freistellungsauftrag erteilen. Die Summe aller erteilten Freistellungsaufträge ist auf den maximalen Sparerpauschbetrag begrenzt.
- Wenn Ihr Einkommen unterhalb der Einkommenssteuergrenze liegt, müssen Sie keine Kapitalerträge versteuern. Dies ist zum Beispiel bei Minderjährigen der Fall, die noch nicht über ein eigenes Einkommen verfügen. Damit die Bank, bei der die Geldanlage besteht, die Steuer nicht automatisch abführt, müssen Sie ihr eine sogenannte Nichtveranlagungsbescheinigung – auch NV-Bescheinigung genannt – vorlegen. Diese Bescheinigung erhalten Sie auf Antrag bei Ihrem Finanzamt. Die Steuerbefreiung ist bei einer NV-Bescheinigung nicht auf den obengenannten Sparerpauschbetrag begrenzt.
Falls Sie noch offene Fragen rund um das Thema Freistellungsauftrag haben, helfen Ihnen unsere Kundenberater in den Filialen oder unsere Mitarbeiter im KundenServiceCenter (Telefon 0561/7893-0 bzw. 0551/404-0) gern weiter.