Eine Bankvollmacht zu Lebzeiten und über den Tod hinaus ist eine sinvolle Entscheidung, auch wenn es sicherlich für die Angehörigen kein einfaches Thema ist. Sie können Ihrer Familie für Ihre Volksbank eine Generalvollmacht erteilen, sodass diese im Falle eines Ablebens die nötigen Prozesse anstoßen können.
Bankvollmacht
Kontovollmacht zu Lebzeiten und nach dem Tod bei der Volksbank
Das Leben ist leider nicht immer vorhersehbar. Ein plötzlicher Unfall, eine Krankheit oder einfach nur das Älterwerden führen oft dazu, dass man nicht mehr selbst handeln kann.
Was viele nicht wissen: Selbst in einem Unglücksfall darf niemand ohne das vorherige Einverständnis des Kontoinhabers auf ein Konto zugreifen – nicht einmal der Ehepartner. Daher ist eine Bankvollmacht bei Ihrer Volksbank sinnvoll – egal ob für Berufseinsteiger, junge Paare, Familien mit Kindern oder Ruheständler.
Das Wichtigste für Ihre Kontovollmacht bei Ihrer Volksbank im Überblick
- Vertrauten Personen Zugriff auf ein oder mehrere Konten einrichten
- Nicht nur in extremen Notsituationen oder nach dem Tod, auch praktisch während dem Urlaub oder zur einfachen Unterstützung
- Vollmachten sind für mehrere Vertrauenspersonen sinnvoll
- Eheleute haben nicht automatisch Zugriff und benötigen eine Bankvollmacht
- Kontovollmacht kann durch separate Vollmachten für Schließfächer und Verträge bei Finanzgruppenpartnern (z.B. R+V Versicherung) erweitert werden
- Vorsorgevollmacht durch eine Kontovollmacht ergänzen um stätiges Vorlegen der Vorsorgevollmacht zu vermeiden
Wissenswert
Der Vorteil einer Bankvollmacht
Mit einer Bankvollmacht zu Lebzeiten und über den Tod hinaus schützen Sie Ihre bevollmächtigten Angehörigen maximal vor zeitraubendem Verwaltungs-Aufwand und Finanz-Engpässen in Notsituationen. Sie vermeiden damit, dass Ihnen ein Gericht einen Betreuer bestellt, wenn Sie nach einem Unglücksfall nicht mehr in der Lage sind, Ihre finanziellen Angelegenheiten selbst zu regeln und erlauben Ihren Bevollmächtigten in Notfällen oder nach Ihrem Tod ganz unkompliziert auf Ihr Konto zuzugreifen.
Bei einer Bankvollmacht zu beachten
Wichtig ist, dass Sie vertrauenswürdige Personen als Bevollmächtigte auswählen – zum Beispiel Ihren Partner, Ihre Eltern oder volljährige Kinder. Außerdem sollten Sie überlegen, in welchen Situationen die Vollmacht greifen und ob eine Beschränkung gelten soll. Eine transmortale Kontovollmacht können Sie direkt bei uns einrichten lassen. Ihre Volksbank Kassel Göttingen eG berät und begleitet Sie hier gern umfassend. Für andere Arten von Bankvollmachten empfehlen wir Ihnen, sich juristisch beraten zu lassen.
Das erlaubt eine Vollmacht fürs Girokonto
- Geld-Abheben und Veranlassen von Überweisungen oder Daueraufträgen
- Freischaltung für das Online-Banking
- Nutzung einer bereits bestehenden eingeräumten Kontoüberziehung (Dispositionskredit)
- Anerkennung oder Reklamation von Kontoauszügen und Rechnungs-Abschlüssen
Diese Rechte können Sie direkt bei uns erteilen
Die Bankvollmacht zu Lebzeiten und über den Tod hinaus (transmortal) ist die üblichste Form einer Bankvollmacht. Damit erlauben Sie einer Person Ihres Vertrauens bereits zu Lebzeiten auf Ihr Konto zuzugreifen und stellen sicher, dass Ihre Vertrauensperson – falls Sie sterben – auch ohne Nachweis (z. B. Erbschein oder Testament) auf Ihr Konto zugreifen kann. So können Zahlungen von Ihrem Konto auch unmittelbar nach Ihrem Tod weiter veranlasst und wichtige Rechnungen beglichen werden. Ihre Angehörigen müssen hier ggf. nicht auf den Erbschein warten und deshalb eventuell viel Geld vorstrecken.
Die Einrichtung einer Bankvollmacht können Sie ganz unkompliziert und kostenfrei bei Ihrer Volksbank Kassel Göttingen eG veranlassen, dazu brauchen Sie kein Musterformular als PDF für eine Bankvollmacht herunterladen. Mehr Informationen auf dieser Seite unter "Das ist zu tun".
Wichtig zu wissen: Mit einer Bankvollmacht darf Ihr Bevollmächtigter nicht auf Ihr Bankschließfach zugreifen. Dieses Recht können Sie ihm jedoch mit einer gesonderten Vollmacht bei uns einräumen lassen.
Sprechen Sie uns an, falls Sie ein Schließfach bei uns gemietet haben. Eine zusätzliche Vollmacht dafür zu erteilen kann zum Beispiel dann sehr sinnvoll sein, wenn Sie im Bankschließfach Ihr Testament oder andere wichtige Dokumente aufbewahren.
Weitere Informationen zu unserem Bankschließfach finden Sie hier.
Gerät oft in Vergessenheit: Bei Vorsorgeverträgen, wie zum Beispiel Lebens- oder Rentenversicherungen, empfiehlt es sich regelmäßig zu überprüfen, ob Sie jemandem ein Bezugsrecht eingeräumt haben und vor allem "wem". Ein weiteres Kind, ein neuer Ehepartner oder ganz einfach nur eine neue Lebenssituation machen hier ggf. Anpassungen erforderlich. Gerne unterstützen wir Sie, falls Sie hier etwas ändern müssen.
Alternative Vorsorgemöglichkeiten
Falls Sie sich für eine der folgenden alternativen Bankvollmachten – oder sogar für eine Generalvollmacht – entscheiden, empfehlen wir Ihnen, sich bezüglich der Ausgestaltung von einem Rechtsanwalt beraten zu lassen. Um eventuellen Zweifeln hinsichtlich der Echtheit und Wirksamkeit differenzierter Vollmachten zu begegnen, sollten Sie Ihre Vollmacht auch notariell beurkunden lassen.
Vollmacht nur zu Lebzeiten: Bei dieser "prämortalen Vollmacht" kann Ihr Bevollmächtigter nur auf Ihr Konto zugreifen, solange Sie noch leben. Sie erlischt automatisch, sobald Sie sterben. Wenn Sie zu Lebzeiten Unterstützung von Personen benötigen, die nicht Ihre Erben sind, kann diese Form der Vollmacht sinnvoll sein. Nach Ihrem Tod haben mit der prämortalen Vollmacht nur noch Ihre Erben Zugriff auf Ihr Vemögen.
Vollmacht nur für den Todesfall: Vielleicht wollen sie nicht, dass Familienmitglieder oder enge Freunde bereits zu Lebzeiten Zugriff auf Ihr Girokonto haben? Sie möchten aber dafür sorgen, dass zum Beispiel Ihr Partner oder Ihre Kinder nach Ihrem Tod keinen Finanz-Engpass erleiden? Dann ist eine "postmortale Vollmacht" nur für den Todesfall empfehlenswert. Sie wird erst dann wirksam, wenn Sie verstorben sind. Mit einer solchen Vollmacht können Ihre Angehörigen die Zeit, bis der Erbschein erstellt worden ist, überbrücken.
Vollmacht für den Fall der Fürsorgebedürftigkeit: Eine Vorsorgevollmacht können Sie auch nur für den Fall vergeben, dass Sie fürsorgebedürftig werden. Zum Beispiel aufgrund eines Unfalls, wegen einer Erkrankung oder aus Altersgründen. Diese Art der Bankvollmacht kann sehr nützlich sein, da die Anlässe hier oft sehr plötzlich eintreten und Sie dann möglicherweise keine Vollmacht mehr erteilen können. Bitte sprechen Sie unbedingt mit Ihrer Bank, bevor Sie eine Kontovollmacht für den Fürsorgefall wünschen. Der erforderliche Nachweis für die Fürsorgebedürftigkeit kann von Bank zu Bank unterschiedlich sein. Aus Gründen der Rechtssicherheit bitten wir unsere Kunden für die Vermögenssorge in Bankangelegenheiten von Multiple Choice Vollmachten abzusehen.
GUT ZU WISSEN: Mit einer Bankvollmacht über Ihr Girokonto erhält der von Ihnen Bevollmächtigte keine Rechte, die über das Führen täglicher Bankgeschäfte hinausgehen. Soll er zum Beispiel auch Kredite aufnehmen, Wertpapiergeschäfte ausführen oder Untervollmachten vergeben dürfen, sollten Sie sich von einem Rechtsanwalt beraten lassen.
Notfall-Tipp
Smartphones können perfekte Helfer in Problemsituationen oder sogar Lebensretter sein. Sie können darin Notfallkontakte und medizinische Informationen, wie Blutgruppe, Allergien, Organspender etc., so hinterlegen, dass sie vom Sperrbildschirm aus ganz schnell über den Notfall-Button erreichbar sind. >> So funktioniert's
Das ist zu tun: So einfach erteilen Sie eine Bankvollmacht für Ihr Konto bei uns
Dieser Service ist kostenfrei
Erledigen Sie alles von zu Hause aus ...
- Beantragen Sie eine Bankvollmacht doch einfach online.
- Wenn Ihr Bevollmächtigter noch keine Geschäftsbeziehung mit uns hat, kann er sich ganz unkompliziert online legitimieren. Das ist sehr praktisch, wenn er zum Beispiel an einem anderen Ort lebt oder terminlich eingespannt ist.
- Wir bereiten Ihre Vollmacht gern für den Postversand an Sie vor.
- Sie und Ihr Bevollmächtigter brauchen sie dann nur unterschreiben und zurückschicken.
- Falls Sie es wünschen, beraten unsere erfahrenen Bankkaufleute im MedialenBeratungsTeam Sie telefonisch oder per Video zu allen Fragen rund ums Thema Bankvollmacht.
... oder kommen Sie mit Ihrem Bevollmächtigten zu uns in die Filiale.
- Die Volksbank Kassel Göttingen eG begleitet Sie gern beim Einrichten einer Bankvollmacht und stellt Ihnen Standard-Vordrucke dafür zur Verfügung.
- Vereinbaren Sie bitte einen Termin. Wir möchten uns Zeit für Sie nehmen.
- Wichtig: Ihr Bevollmächtigter muss seinen Ausweis und seine Steuer-IDNr (Steuerliche Identifikationsnummer) zum Termin mitbringen, um sich bei uns zu legitimieren!
Häufig gestellte Fragen
Eine Bankvollmacht ist sinnvoll für alle,
- die sichergehen möchten, dass ihre Angehörigen nach ihrem Tod Zugriff auf ihre Konten erhalten, ohne dafür einen Erbschein abwarten zu müssen.
- die dafür sorgen möchten, dass ihre Angehörigen in einem Notfall, der sie handlungsunfähig macht, ihre Bankgeschäfte für sie weiterführen können.
- die auch ohne Notsituation Nahestehende auf ihr Konto zugreifen lassen möchten. Das kann zum Beispiel sehr praktisch sein, wenn ein Kontoinhaber im Urlaub ist oder ganz einfach Unterstützung benötigt.
Eine Bankvollmacht können Sie theoretisch jedem Menschen über 18 Jahren geben. Grundsätzlich sollten Sie eine Vollmacht nur einer Vertrauensperson erteilen. In der Regel ist der Ehe- oder Lebenspartner die erste Wahl. Damit ist zum Beispiel sichergestellt, dass der Partner oder die Partnerin im Todesfall vollen Zugriff auf die Konten behält. Denkbar ist es auch, eine Bankvollmacht nahen Verwandten wie den eigenen Kindern, dem Bruder oder der Schwester zu geben.
Grundsätzlich haben Sie die Möglichkeit eine Bankvollmacht nur einer oder mehreren Personen zu erteilen. Bei mehreren Personen können Sie entscheiden, ob diese einzeln handlungsberechtigt sind oder nur gemeinsam.
Die Kontovollmacht berechtigt den Bevollmächtigten lediglich zu erledigen, was mit der alltäglichen Führung Ihres Kontos unmittelbar in Zusammenhang steht. Die von Ihnen bevollmächtigte Person darf zum Beispiel:
- Bargeld abheben
- Ihr Konto per Online-Banking verwalten
- Überweisungen und Daueraufträge veranlassen
- Ihr Konto im Rahmen des von Ihnen eingerichteten Dispokredits (eingeräumte Kontoüberziehung) überziehen
- die Ausgabe einer girocard (Debitkarte) beantragen
Mit der Bankvollmacht für Ihr Konto erhält der von Ihnen Bevollmächtigte keine Rechte, die über die Ausführung täglicher Bankgeschäfte hinausgehen:
- Er darf Ihr Konto nicht kündigen, außer nach Ihrem Tod.
- Er darf die Höhe der evtl. eingeräumten Kontoüberziehung nicht verändern und darf auch keine Kredite in Ihrem Namen aufnehmen.
- Er darf keine zusätzlichen Kreditkarten für Ihr Konto beantragen.
- Er darf zusätzlichen Personen keine Untervollmachten für Ihr Konto erteilen.
Falls Sie Ihrer Vertrauensperson auch diese Handlungen ermöglichen möchten, ist eine Vorsorge- oder Generalvollmacht die Alternative. Lassen Sie sich in diesem Fall am besten notariell beraten.
Nein, auf keinen Fall!
Bitte geben Sie die PINs für Ihre Karten grundsätzlich niemandem weiter. Wenn Sie wünschen, dass Ihr Bevollmächtigter eine persönliche girocard oder Kreditkarte mit eigener PIN erhält, können Sie zusätzliche Karten mit eigener PIN für ihn in unseren Filialen oder online bestellen.
Selbstverständlich darf Ihr Bevollmächtigter für Ihr Konto bzw. Ihre Konten auch unser Online-Banking oder die VR-BankingApp nutzen. Ein Antrag dafür kann hier online oder in unseren Filialen gestellt werden.
1. Ihr Bevollmächtigter nutzt noch kein Online-Banking bei der Volksbank Kassel Göttingen eG
In diesem Fall ist es notwendig, dass Ihr Bevollmächtigter das Online-Banking neu beantragt, eigene Zugangsdaten erhält (VR-NetKey und PIN) und ein TAN-Verfahren auswählt.
2. Ihr Bevollmächtigter nutzt bereits selbst das Online-Banking bei der Volksbank Kassel Göttingen eG
Der bestehende Online-Banking-Zugang Ihres Bevollmächtigten kann in diesem Fall um Ihre Konten erweitert werden. Ihr Bevollmächtigter sieht dann im Online-Banking und der VR-BankingApp Ihre Konten zusätzlich zu seinen eigenen.
Tipp: Wenn Ihr Bevollmächtigter für das Online-Banking freigeschaltet ist, kann er automatisch auch unser Telefon-Banking nutzen.
Sie können eine Bank- bzw. Kontovollmacht jederzeit widerrufen und löschen lassen – aus Beweisgründen möglichst schriftlich. Allerdings: Ihre Bevollmächtigten können noch so lange über Ihr Guthaben verfügen, bis Ihr Widerruf bei uns eingegangen ist.
Diese zwei Alternativen zur Bankvollmacht können Sie ins Auge fassen, wenn Sie den Menschen in Ihrem Umfeld kurzfristige Finanz-Engpässe in Not- oder Todesfällen ersparen möchten:
- Wenn Partner ein Gemeinschaftskonto führen, zum Beispiel als "Oder-Konto", können beide mit gleichen Rechten auch einzeln darauf zugreifen. Dies gilt gerade auch dann wenn ein Partner nicht mehr handlungsfähig ist oder verstirbt. Eine zusätzliche Bankvollmacht ist dann nicht nötig. Beachten Sie jedoch, dass hier beide auf das gesamte gemeinschaftliche Guthaben zugreifen können. Dies kann zu Problemen führen, wenn einer der beiden Eheleute Schulden hat oder macht. Die gesetzliche Einlagensicherung verdoppelt sich bei Gemeinschaftskonten übrigens auf 200.000 Euro.
- Eine weitere Möglichkeit, auf eine Bankvollmacht zu verzichten, bietet das Drei-Konten-Modell. Jeder Partner verfügt hier über ein eigenes Girokonto und zusätzlich gibt es ein Gemeinschaftskonto. Auf das Gemeinschaftskonto überweisen beide Partner Ihren Anteil der Lebenshaltungskosten.
Gern beraten wir Sie ganz individuell, wenn Sie sich für eine dieser beiden Möglichkeiten interessieren.
Zu einer umfassenden Vorsorge gehört mehr als nur die Bankvollmacht. Ein Testament, eine Sorgerechtsverfügung für minderjährige Kinder (Benennung eines Vormunds), eine Patientenverfügung oder eine Vorsorgevollmacht seien hier genannt.
Außerdem sollten Sie auch an die Regelung Ihres digitalen Nachlasses denken. Was soll nach Ihrem Tod zum Beispiel mit Ihren E-Mails-Accounts oder Accounts für Soziale Netzwerke bzw. Cloud-Dienste geschehen?