Login OnlineBanking
Mann mit Handy in der U-Bahn.

EU-Verordnung zur Echtzeitüberweisung

Mit der EU-Verordnung Nr. 2024/886 zu Echtzeitüberweisungen treten per 9. Oktober 2025 weitere Änderungen im Überweisungsverkehr in Kraft.

Diese Änderungen führen dazu, dass wir unsere betroffenen Sonderbedingungen aktualisieren und neu mit Ihnen vereinbaren müssen. Hierzu haben Sie umfangreiche Informationen in Ihr elektronisches Postfach oder per Post erhalten.

Die ersten Änderungen - Verkürzung der Ausführungsfrist und Entgeltgleichheit - sind bereits per 09.01.2025 wirksam geworden. Genauere Informationen hierzu finden Sie unten.

Schreiben Sie uns

Bitte stimmen Sie jetzt den Änderungen gemäß EU-Verordnung 2024/886 zu damit Sie unsere Services weiterhin uneingeschränkt nutzen können.

Wenn Sie Fragen haben oder Unterstützung benötigen – wir sind gerne für Sie da!

Kurzübersicht: Änderungen ab 05.10.2025

  • Angebot von Echtzeitüberweisungen auf allen Kanälen - auch beleghaft.
  • Wegfall der Betragsbegrenzung für Echtzeitzahlungen von 100.000 Euro.
  • Einführung der Empfängerüberprüfung (Verification of Payee).
  • Diese Änderungen bedingen Anpassungen in unseren Sonderbedigungen. Diese erlangen erst mit Ihrer aktiven Zustimmung Gültigkeit.

Informationen zur Zustimmungskampagne

Warum ist eine Zustimmungskampagne notwendig?

Aufgrund des BGH-Urteils vom 27.04.2021 müssen Änderungen in unseren AGB, Sonderbedingungen sowie dem Preis- und Leistungsverzeichnis durch eine Zustimmung des Kunden wirksam vereinbart werden. Die Anpassungen in den Sonderbedingungen zum Zahlungsverkehr und im Preis- und Leistungsverzeichnis bedürfen daher einer aktiven Kundenzustimmung.

 

 

Wie erfolgt die Einholung der Zustimmung zu den Änderungen?

Über folgende Wege haben wir Sie informiert:

- Sie haben einen Onlinezugang und ein elektronischem Postfach? Dann haben Sie das Anschreiben inklusive der Änderungen in den Bedingungen und dem neuen Preis- und Leistungsverzeichnis in Ihr elektronisches Postfach erhalten.

-Sie nutzen noch nicht das elektronisches Postfach? Sie haben per Post ein Anschreiben erhalten.

Für beide Wege ist ein QR-Code bzw. ein Link im Anschreiben enthalten, worüber die Zustimmung erfolgen kann. Die PIN dient zur Sicherstellung, dass ausschließlich Sie persönlich den Link aufrufen und zustimmen können.

Kunden mit elektronischem Postfach müssen die Unterlagen bei Zustimmung nicht erneut herunterladen, da diese bereits mit dem Anschreiben in das elektronische Postfach eingestellt wurden. Kunden mit Anschreiben per Post müssen die Unterlagen zwingend vor Zustimmung herunterladen (Zwangsdownload), damit wir unserer Pflicht zur Bereitstellung der Unterlagen nachkommen.
 
Für eine kleine Kundengruppe ist die Zustimmung über einen QR-Code bzw. Link nicht möglich. Diese Kunden erhalten ein individuelles Anschreiben per Post, welchem eine zu unterzeichnende Zustimmungserklärung beiliegt. Im Anschreiben ist zudem genannt, auf welchem Weg wir Ihnen die Änderungsunterlagen bereitstellen.

 

 

 

Was passiert bei Nichtzustimmung?

Die Fortführung einer vollumfänglichen Geschäftsbeziehung ist nur auf Grundlage aktueller Bedingungen und Preise möglich, daher könnte bei einer fehlenden Zustimmung ggf. kein Zahlungsverkehr mehr möglich sein bzw. sogar eine Kontokündigung erforderlich werden.

Empfängerprüfung - Verification of Payee

Eine der zentralen Neuerungen ist die Empfängerprüfung bzw. "Verification of Payee" (kurz: VOP). Hierbei wird geprüft, ob der vom Zahler angegebene Name des Zahlungsempfängers und der Name des Kontoinhabers der angegeben IBAN identisch sind, um betrügerische oder fehlgeleitete Zahlungen zu verhindern und so den Schutz des Zahlers zu erhöhen.

Weitere detaillierte Informationen finden Sie hier.

Änderungen des Betragslimits

Ab dem 9. Oktober 2025 entfällt die aktuell gültige Betragsbegrenzung für Echtzeitüberweisungen von 100.000 Euro.

Echtzeitüberweisungen auf allen Kanälen

Eine weitere Neuerung der EU-Verordnung ist das Senden von Echtzeitüberweisungen über alle Überweisungskanäle. Bisher war die Echtzeitüberweisungen ausschließlich über die "onlinefähigen" Kanäle möglich. Ab dem 09.10.2025 wird die Echtzeitüberweisung auf allen Kanälen angeboten werden, in welchen heute "Standard"-Überweisungen möglich sind, insbesondere auch für EBICS und beleghafte Zahlungen.

Änderung der Ausführungsfrist

Die EU-Verordnung 2024/886 gab im ersten Umsetzungszeitraum bis 9. Januar 2025 eine Verkürzung der Ausführungsfrist für Echtzeitüberweisungen von 20 auf 10 Sekunden vor. Diese wurde für die bestehenden Einreichungskanäle fristgerecht umgesetzt. 

Entgeltgleichheit zur Standardüberweisung

Mit Inkrafttreten der EU-Verordnung zu Echtzeitüberweisung wurde ebenfalls die Vorgabe der Entgeltgleichheit von Echtzeit- und Standardüberweisungen wirksam. Die Anpassung haben wir für die Girokonten der Volksbank Kassel Göttingen eG per 01.01.2025 umgesetzt.