Transparenz und Kontrolle
Die Sitftungsaufsichtsbehörde ist das Regierungspräsidium Kassel. Mitteilungen über Änderungen in der Zusammensetzung des Stiftungsorgans sowie der Jahresabschluss einschließlich der Vermögensübersicht und der Bericht über die Verwendung der Stiftungsmittel erfolgen regelmäßig.
1) Bei Förderanfragen müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
1. Die geförderte Institution hat ihren Sitz im Geschäftsgebiet der Volksbank Kassel Göttingen.
2. Die geförderte Institution ist gemeinnützig und kann Zuwendungsbestätigungen ausstellen.
3. Das Projekt entfaltet seinen Wirkungskreis innerhalb des Geschäftsgebietes.
4. Die geförderte Institution hat eine aktive Kontoverbindung zur Volksbank Kassel Göttingen.
Zahlreiche überregionale Anfragen erreichen uns. Wir bitten um Verständnis, dass bei einem begrenzten Fördervolumen nur diejenigen Anfragen beantwortet werden, die die vorgenannten Voraussetzungen erfüllen.