Online-Banking freischalten

Für die Nutzung von OnlineBanking und VR Banking App

  • Sie möchten einem bereits eingetragenen Bevollmächtigten das Recht einräumen, unsere Online-Banking-Anwendungen zu nutzen?
  • Sie möchten die Nutzung des Online-Bankings für  eine minderjährige Person – Ihr Kind oder Sie selbst – beantragen?
  • Sie sind Bevollmächtigter für eine Firma oder einen Verein und möchten sich für das Online-Banking freischalten lassen?

Bitte nutzen Sie für den Antrag dieses Formular:

Formular Antrag Online-Banking

Kunden-Typ

Bitte überprüfen Sie die markierten Eingabefelder.

Details der Online-Banking-Freischaltung

Voraussetzung für die Nutzung unseres Online-Bankings ist die Auswahl eines TAN-Verfahrens

VR SecureGo plus (kostenlos) Sm@rt-TAN photo
  • TAN-Erstellung per App auf dem Smartphone des Bevollmächtigten
  • Ermöglicht Banking jederzeit und überall
  • Ideal für VR Banking App auf Smartphone oder Tablet und OnlineBanking mit PC und Laptop
  • Für das Smart-TAN photo-Verfahren benötigt der Bevollmächtigte eine
    - eigene kostenpflichtige
       girocard
    - einen kostenpflichtigen
       TAN-Generator (Kartenleser)

  • Für OnlineBanking am PC oder Laptop
Details zu VR SecureGo plus Details zu Sm@rt-TAN photo

So geht es weiter:

  • Wir senden auf dem Postweg eine Online-Banking-Bestätigung an die bei uns im Banksystem hinterlegte Adresse des Bevollmächtigten.
  • Der Bevollmächtigte erhält außerdem per Briefpost seinen VR-NetKey und seine PIN für den Login ins Online-Banking.
  • Über diese Zugangsdaten kann er – vorausgesetzt er hat unsere TAN-App VR SecureGo plus auf seinem Smartphone installiert – Transaktionen im OnlineBanking bzw. in der VR Banking App durchführen.

So geht es weiter:

  • Wir senden auf dem Postweg eine Online-Banking-Bestätigung an die bei uns im Banksystem hinterlegte Adresse des Bevollmächtigten.
  • Der Bevollmächtigte erhält dann per Briefpost seinen VR-NetKey und seine PIN für den Login ins Online-Banking.
  • Über diese Zugangsdaten kann er sich im OnlineBanking bzw. in der VR Banking App einloggen.  

Wichtig!

Für Online-Transaktionen mit dem Sm@rt-TAN-Verfahren benötigt der Bevollmächtigte

  • eine eigene girocard (Debitkarte) und
  • einen Sm@rt-TAN-Generator.
    Das ist ein Kartenleser für die girocard.

Beides kann hier auf unserer Website unter "Banking & Service > Online-Aufträge" gesondert kostenpflichtig bestellt werden.

Persönliche Daten des Minderjährigen

Welche Konten sollen für den Minderjährigen für das Online-Banking freigeschaltet werden?

Voraussetzung für die Nutzung unseres Online-Bankings ist die Auswahl eines TAN-Verfahrens

VR SecureGo plus (kostenlos) Sm@rt-TAN photo
  • TAN-Erstellung per App auf dem Smartphone des Bevollmächtigten
  • Ermöglicht Banking jederzeit und überall
  • Ideal für VR Banking App auf Smartphone oder Tablet und OnlineBanking mit PC und Laptop
  • Für das Smart-TAN photo-Verfahren benötigt der Bevollmächtigte eine
    - eigene kostenpflichtige
       girocard
    - einen kostenpflichtigen
       TAN-Generator (Kartenleser)

  • Für OnlineBanking am PC oder Laptop
Details zu VR SecureGo plus Details zu Sm@rt-TAN photo

So geht es weiter:

  • Wir prüfen, ob die gesetzlichen Vertreter die Zustimmung zum Online-Banking bereits erteilt haben.
  • Wenn "nein", nehmen wir zunächst per E-Mail Kontakt auf.
  • Wenn "ja", senden wir auf dem Postweg eine Online-Banking-Bestätigung an die bei  uns im Banksystem hinterlegte Adresse des Minderjährigen.
  • Der Minderjährige erhält dann per Briefpost seinen VR-NetKey und seine PIN für den Login ins Online-Banking.
  • Über diese Zugangsdaten kann er – vorausgesetzt er hat unsere TAN-App VR SecureGo plus auf seinem Smartphone installiert – Transaktionen im OnlineBanking bzw. in der VR Banking App durchführen.

So geht es weiter:

  • Wir prüfen, ob die gesetzlichen Vertreter die Zustimmung zum Online-Banking bereits erteilt haben.
  • Wenn "nein", nehmen wir zunächst per E-Mail Kontakt auf.
  • Wenn "ja", senden wir auf dem Postweg eine Online-Banking-Bestätigung an die bei  uns im Banksystem hinterlegte Adresse des Minderjährigen.
  • Der Minderjährige erhält dann per Briefpost seinen VR-NetKey und seine PIN für den Login ins Online-Banking.
  • Über diese Zugangsdaten kann er sich im OnlineBanking bzw. in der VR Banking App einloggen.  

Wichtig!

Für Online-Transaktionen mit dem Sm@rt-TAN-Verfahren benötigt der Bevollmächtigte

  • eine eigene girocard (Debitkarte) und
  • einen Sm@rt-TAN-Generator.
    Das ist ein Kartenleser für die girocard.

Beides kann hier auf unserer Website unter "Banking & Service > Online-Aufträge" gesondert kostenpflichtig bestellt werden.

Details der Online-Banking-Freischaltung

Welche Firmen- bzw. Vereinskonten sollen für Sie im Online-Banking freigeschaltet werden?

Voraussetzung für die Nutzung unseres Online-Bankings ist die Auswahl eines TAN-Verfahrens

VR SecureGo plus (kostenlos) Sm@rt-TAN photo
  • TAN-Erstellung per App auf dem Smartphone des Bevollmächtigten
  • Ermöglicht Banking jederzeit und überall
  • Ideal für VR Banking App auf Smartphone oder Tablet und OnlineBanking mit PC und Laptop
  • Für das Smart-TAN photo-Verfahren benötigt der Bevollmächtigte eine
    - eigene kostenpflichtige
       girocard
    - einen kostenpflichtigen
       TAN-Generator (Kartenleser)

  • Für OnlineBanking am PC oder Laptop
Details zu VR SecureGo plus Details zu Sm@rt-TAN photo

So geht es weiter:

  • Wir senden auf dem Postweg eine Online-Banking-Bestätigung an die bei uns im Banksystem hinterlegte Adresse des Bevollmächtigten.
  • Der Bevollmächtigte erhält außerdem per Briefpost seinen VR-NetKey und seine PIN für den Login ins Online-Banking.
  • Über diese Zugangsdaten können Sie – vorausgesetzt Sie haben unsere TAN-App VR SecureGo plus auf Ihrem Smartphone installiert – Transaktionen im OnlineBanking bzw. in der VR Banking App durchführen.

So geht es weiter:

  • Wir senden auf dem Postweg eine Online-Banking-Bestätigung an die bei uns im Banksystem hinterlegte Adresse des Bevollmächtigten.
  • Der Bevollmächtigte erhält außerdem per Briefpost seinen VR-NetKey und seine PIN für den Login ins Online-Banking.
  • Über diese Zugangsdaten kann er sich im OnlineBanking bzw. in der VR Banking App einloggen.  

Wichtig!

Für Online-Transaktionen mit dem Sm@rt-TAN-Verfahren benötigt der Bevollmächtigte

  • eine eigene girocard (Debitkarte) und
  • einen Sm@rt-TAN-Generator.
    Das ist ein Kartenleser für die girocard.

Beides kann hier auf unserer Website unter "Banking & Service > Online-Aufträge" gesondert bestellt werden.